Bayern erschwert Zugang zu Bildung und Wissen
Um einen freien Zugang zu Bildung und Wissen zu gewährleisten, hatte die Ministerpräsident*innen-Konferenz am 3. März 2021 beschlossen, Buchhandlungen dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zuzurechnen.
Erstellt am 10.04.2021
Um einen freien Zugang zu Bildung und Wissen zu gewährleisten, hatte die Ministerpräsident*innen-Konferenz am 3. März 2021 beschlossen, Buchhandlungen dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zuzurechnen. Diese Entscheidung, die das Bayerische Kabinett zunächst bestätigte, so dass der Buchhandel ab 8. März 2021 inzidenzunabhängig mit den entsprechenden Hygieneauflagen öffnen durfte, wurde diese Woche in Bayern wieder zurückgenommen.
Michael Then, Vorsitzender des Börsenvereins – Landesverband Bayern:
„Mit dem Beschluss der Staatsregierung, Bücher nicht mehr als Güter des täglichen Bedarfs zu werten, verabschiedet sich das Land von seiner Verantwortung für Bildung und Wissen. Buchhandlungen sind ein Ort der Versorgung mit Bildung, Wissen, Lehrmaterialien für die Zuhause lernenden. Zudem bieten sie den Menschen eine Vielfalt an Kultur, da die Kultureinrichtungen geschlossen bleiben müssen. Dass Bücher ein nachgefragtes Gut in den pandemischen Zeiten ist, zeigte sich im hohen Zulauf im Buchhandel in den letzten fünf Wochen, zeigt sich aber auch in der großen Auswahl an Büchern in Lebensmittelmärkten und Drogerien.
Die bayerische Politik verkennt den Einsatz der Branche in der Leseförderung und in der Verteidigung der Meinungsfreiheit und -vielfalt in der Gesellschaft. Bücher sind Kultur- und Wirtschaftsgut zugleich.
Wir fordern die bayerische Politik auf, der Bevölkerung und insbesondere Eltern und Kindern wieder uneingeschränkten Zugang zu Bildung, Wissen und Kultur zu ermöglichen.“