Aufnahmeantrag
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Als Vollmitglied profitieren Sie von allen Vorteilen einer Mitgliedschaft im
Börsenverein. Nur Unternehmen des herstellenden und verbreitenden Buchhandels mit
Sitz in Deutschland können eine Vollmitgliedschaft beantragen.
Als Schnuppermitglied können Sie ein Jahr lang ausgewählte Vorteile einer
Mitgliedschaft im Börsenverein nutzen. Nur Unternehmen des herstellenden und
verbreitenden Buchhandels mit einem nachweislichen Jahresumsatz unter 500.000 €, die
noch nie Mitglied im Börsenverein waren, können eine Schnuppermitgliedschaft
beantragen. Der einmalige Mitgliedsbeitrag in Höhe von 299 € (zzgl. MwSt.) wird
Ihnen zu Beginn Ihrer Schnuppermitgliedschaft in Rechnung gestellt.
Die Internationale Mitgliedschaft steht allen Unternehmen der Branche offen. Als
Internationales Mitglied bieten sich Ihnen viele Vorteile, die Ihrem Unternehmen im
deutschsprachigen Raum Präsenz in der Buchbranche verschaffen. Weil wir unseren
Partnerorganisationen in anderen Ländern keine Konkurrenz machen möchten, müssen Sie
mit Ihrem Unternehmen auch Mitglied im Branchenverband Ihres Heimatlandes sein, um
eine Internationale Mitgliedschaft zu beantragen.
Als Partnermitglied haben Sie als Dienstleister der Branche einen optimalen Zugang
zur Buchbranche und zahlreiche weitere Vorteile. Die Partnermitgliedschaft steht
allen Unternehmen offen, die nicht die Voraussetzungen für eine Vollmitgliedschaft
als Buchhandlung, Antiquariat, Zwischenbuchhandel oder Verlag erfüllen.
Der CONTENTshift startup club ist ein Angebot des Börsenvereins für junge,
Unternehmen mit Geschäftsmodellen, die einen Bezug zur Contentbranche haben. Die
startup club Mitgliedschaft steht allen Unternehmen offen, die nicht die
Voraussetzungen für eine Vollmitgliedschaft als Buchhandlung, Antiquariat,
Zwischenbuchhandel oder Verlag erfüllen und nicht älter als 10 Jahre sind. Sie
müssen ein eigenes innovatives Produkt oder eine Dienstleistung entwickelt haben
oder ein bereits bestehendes Geschäftsmodell neu auflegen, sofern es einen völlig
neuen Aspekt oder einen innovativen Ansatz bietet. Der Börsenverein ist
ausschließlich auf Firmenmitgliedschaften ausgerichtet und kann daher Privatpersonen
ohne gewerblichen Nachweis nicht aufnehmen. Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt des
Beitritts beim Börsenverein die Gewinnschwelle (Break-Even-Point) noch nicht
überschritten haben. Sollte dies während der Mitgliedschaft erreicht werden, werden
wir eine individuelle Lösung mit dem Start-up vereinbaren. Wir behalten uns vor,
dies während der Mitgliedschaft zu erfragen. Die jährliche Gebühr beträgt 299€
(zzgl. USt.). Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum
jeweiligen Ende des Mitgliedschaftsjahres beendet werden, ansonsten verlängert sie
sich automatisch und endet nach drei Mitgliedsjahren. Im Anschluss gibt es die
Möglichkeit die Mitgliedschaft im Börsenverein als Partnermitglied fortzuführen.
Es ist anzugeben, welcher Fachgruppe der oder die Antragsteller*in angehören
will. Nur in dieser Fachgruppe ist das Mitglied stimmberechtigt und eine
unternehmensangehörige Person wählbar. Ein Mitglied kann – gegen Sonderzuschlag
– auch mehreren Fachgruppen angehören. Ein auf dem Gebiet des herstellenden
Buchhandels tätiges Mitglied kann aber nur dann zugleich seine Mitgliedschaft in
der Fachgruppe Sortiment beantragen, wenn es auch fremde Verlagserzeugnisse an
Endabnehmer*innen verbreitet. In den buchhändlerischen Landesverbänden, die sich
mit dem Börsenverein zu einem Gesamtverein verbunden haben, ist nur die
Mitwirkung in einer Fachgruppe möglich.
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