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Politik & Recht

Steuerfragen

Als steuerbefreitem Berufsverband ist dem Börsenverein die Hilfestellung für Mitglieder in individuellen steuerlichen Angelegenheiten untersagt. Grundlegende Hinweise erhalten Sie durch eine Merkblattsammlung des Börsenvereins. Diese umfasst mit den Bereichen Handels- und Steuerrecht, Autor*innen, Internationales, Künstlersozialkasse, Schenken und Vererben und Betriebswirtschaft ein breites Spektrum. Auf die Merkblätter können Mitglieder kostenfrei zugreifen. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Geschäftsstelle. Ansprechpartnerin ist Eva Korte.

Hier können Sie sich auch für die Mailingliste „Finanzen, Steuern, Controlling“ der Rechtsabteilung des Börsenvereins anmelden. Es handelt sich um eine Plattform zum Austausch von Informationen zwischen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Mitgliedsunternehmen, die im Bereich Finanzen, Steuern oder Controlling arbeiten. Offen ist sie auch für Steuerbüros, die Mitgliedsunternehmen beraten. Die Mailingliste ersetzt den bisher erschienenen Newsletter Steuerrecht.

Inventur im Buchhandel

Das Handels- und Steuerrecht verpflichten jede/n Kaufmann/frau, und damit auch jede/n Buchhändler/in, zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, häufig also zum Ende des Kalenderjahres, zu einer vollständigen Warenbestandsaufnahme. Soweit nicht durch eine laufende Fortschreibung – mit mindestens einmal pro Jahr für jeden Titel vorgenommenem Abgleich zwischen Buch- und Istbeständen – die Mengen bekannt sind, ist dazu eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen.

Der Sortimenter-Ausschuss im Bundesverband des Börsenvereins hat dazu eine Broschüre zusammengestellt. Mitglieder können die Broschüre beim Sortimenter-Ausschuss in Frankfurt oder in unserer Geschäftsstelle anfordern. Informationen zur Inventur finden Sie auch auf der Portalseite des Börsenvereins in der Rubrik Buchhandel/Betriebswirtschaft.

Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Inventur alte Ordner aufräumen und entsorgen wollen, sollten Sie die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen im Auge behalten. Das Dokument dazu kann von Mitgliedern in unserer Geschäftsstelle angefordert werden.