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Bundesweite Regelung zu Pflichtstücken

Laut Verordnung über die Pflichtablieferung von Druckwerken an die Deutsche Bibliothek sind Verleger*innen verpflichtet, zwei Exemplare jeder Veröffentlichung unentgeltlich und unaufgefordert an die Deutsche Bibliothek in Frankfurt/Main abzuliefern.

Anschrift:
Deutsche Nationalbibliothek
- Pflichtstelle –
Adickesallee 1
60322 Frankfurt
Tel. 069 15 25 -0
E-Mail: info@dbf-ddb.de

Die Ablieferungspflicht gilt auch für hochpreisige Druckwerke (Kunstbände etc.), eine Vergütung kann beantragt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt bei der Deutschen Bibliothek. www.dnb.de

Das Merkblatt „Pflichtstücke“ kann von Mitgliedern in unserer Geschäftsstelle angefordert oder hier heruntergeladen werden:

Darüber hinaus schreiben die Landespressegesetze für jedes Bundesland unterschiedliche zusätzliche Ablieferungspflichten vor.

Länderregelung Bayern

Abzuliefern sind zwei Exemplare, davon wird je nach Inhalt ein Exemplar an die entsprechende spezielle Bibliothek weitergeleitet. Nicht betroffen sind reine Bildkalender, bei Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Bibliothek.

Anschrift:
Bayerische Staatsbibliothek
Pflichtstelle
Ludwigstraße 16
80539 München
Tel. 0 89 2 86 38 -0
E-Mail: info@bsb-muenchen.de

Die Richtlinien für eine Entschädigung können dort gesondert angefordert werden. Ausführliche Infos zur Pflichtablieferung bayerischer Verlage finden Sie auf der Internetseite der Bayerischen Staatsbibliothek www.bsb-muenchen.de.