1. Januar 2022: Änderungsbekanntmachung der ersten Förderlinie des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern"
Anträge für Ausbildungsprämien (plus), für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie für den "Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen" können nunmehr bis zum 15. Mai 2022 gestellt werden. Die ursprünglich vorgesehenen Antragsfristen (31. Dezember 2021 für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit; 15. Februar 2022 für Ausbildungsprämien (plus) sowie 31. Juli 2021 für den "Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen") wurden damit verlängert.
Nicht verlängert wurde die Antragsfrist für Prämien bei der Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben. Diese endete am 31. Dezember 2021.
(Quelle: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, www.arbeitgeber.de)
1. Juni 2021: "Ausbildungsplätze sichern" -Anträge stehen online zur Verfügung
Seit 1. Juni 2021 können nun von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen mit mindestens einem Monat Kurzarbeit oder erheblichen Umsatzeinbrüchen und mit maximal 499 Beschäftigten 4.000 € Prämie pro Azubi bekommen, wenn die Anzahl der Ausbildungsverträge gleich bleibt und 6.000 € Prämie pro Azubi bekommen, bei den Ausbildungsverträgen, die den Schnitt der Vergangenheit übertreffen. Für Kleinstbetriebe ist ggf. eine Sonderprämie in Höhe von 1.000 € möglich. Muss ein Ausbildungsvertrag corona-bedingt aufgelöst werden, kann bei Übernahme durch einen anderen Betrieb oder eine Verbundausbildung ein Betrag von bis zu 8.100 € gefördert werden.
Hier ein Informationsblatt zu Kleinbehilfen in Bezug auf die Ausbilungsprämien 2021.
Die Beantragung läuft weiterhin über Ihre zuständigen Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
30. April 2021: Anpassung der 2. Förderrichtlinie "Ausbildungsplätze sichern"
Ende April wurde die neugefasste Zweite Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ veröffentlicht. Zur Pressemitteilung mit den relevanten Informationen geht es hier.
17. März 2021: Anpassungen zum Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
17.03.2021: Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" wurde weiterentwickelt. Für die Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms stehen in diesem und im nächsten Jahr zusammen bis zu 700 Millionen Euro zur Verfügung. Vorgesehen sind die folgenden Anpassungen:
1. Förderlinie (Ausbildungsprämie, AusbildungsprämiePlus, Übernahmeprämie/Insolvenz, Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bei Ausnahme von der Kurzarbeit):
- Ausweitung der Fördermaßnahmen auf das Ausbildungsjahr 2021/22.
- Absenkung des Kriteriums der Corona-Betroffenheit durch Angleichung an die Kriterien der Überbrückungshilfe III (mindestens ein Monat Kurzarbeit seit Januar 2020 und vor Ausbildungsbeginn, alternativ Umsatzsatzrückgang seit April 2020 um durchschnittlich mindestens 50 Prozent in zwei oder 30 Prozent in fünf zusammenhängenden, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monaten gegenüber dem entsprechenden Monat im Jahr 2019).
- Verdopplung der Prämien auf 4.000 Euro (Ausbildungsprämie), 6.000 Euro (AusbildungspämiePlus) und 6.000 Euro (Übernahmeprämie/Insolvenz) ab Juni 2021
- Zuschuss auch zur Ausbildervergütung in Höhe von 50 Prozent, wenn dieser ebenso wie der/die Auszubildende/n von der Kurzarbeit ausgenommen wird.
- Ausweitung der Betriebsgrößenbeschränkung auf maximal 499 statt bisher 249 Beschäftigte.
- Neu: "Lockdown-Sonderzuschuss" 1.000 Euro für ausbildende Kleinstunternehmen mit bis zu vier Beschäftigen, die trotz pandemiebedingter Schließung die Ausbildung für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.
[Der Antrag ist spätestens drei Monate nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit des jeweiligen Ausbildungsverhältnisses zu stellen.]
2. Förderlinie (Auftrags- und Verbundausbildung)
- Eine Prämie zur Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung wird entweder an den Stammausbildungsbetrieb oder an den Interims-Ausbildungsbetrieb/die Überbetriebliche Berufsbildungsstätte (ÜBS)/den Ausbildungsdienstleister gezahlt.
- Die Antragsberechtigten verständigen sich untereinander, wer von ihnen die Prämie beantragt.
- Die Prämienhöhe beträgt für jede(n) Auszubildende(n), die/der an der geförderten Auftrags- oder Verbundausbildung teilnimmt, 450 Euro pro Woche, maximal 8.000 Euro.
3. Neuer Fördertatbestand
- Gefördert wird die Teilnahme an Prüfungsvorbereitungslehrgängen für Auszubildende, die im Laufe des Jahres 2021 ganz oder teilweise ihre Abschlussprüfung ablegen wollen.
- Antragsberechtigt ist nur der Stammausbildungsbetrieb.
- Die Prämienhöhe beträgt 50 Prozent des dem Stammausbildungsbetrieb für die Prüfungsvorbereitung in Rechnung gestellten Entgelts, maximal 500 Euro pro teilnehmende(m) Auszubildende(n).
- Die Prämie wird für jede(n) Auszubildende(n) im Jahr 2021 nur einmal gezahlt. Die Prämienzahlung ist abhängig von der regelmäßigen Teilnahme der/des Auszubildenden an der Prüfungsvorbereitung.
- Die Teilnahme an der Prüfungsvorbereitung muss der/dem Auszubildenden ohne Eigenbeteiligung am Entgelt zur Verfügung gestellt werden.
(Quelle: vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., VBW)
Ab wann bzw. für welche Zeiträume die geänderten Fördertatbestände beantragt werden können:
- Ausbildungsprämie und AusbildungsprämiePlus für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen.
- Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit für Auszubildende und AusbilderInnen für die Monate ab April 2021.
- Übernahmeprämie ab Inkrafttreten der Richtlinie, d. h. ab sofort.
Ebenfalls zusätzlich wurde die Berechnung der Anzahl an Ausbildungsverhältnissen für die Ausbildungsprämien angepasst. Im Unterschied zu der bisherigen Berechnung wird nun nicht mehr der Durchschnitt, sondern die Summe der jeweiligen Ausbildungsverhältnisse für den Vergleich mit der Ausbildungsleistung der letzten drei Jahre herangezogen.
- Bundesanzeiger-Bekanntmachung vom 26. März 2021: Zweite Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern
Am 23. März sind die Änderungen der ersten Förderrichtlinie des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" im Bundesanzeiger veröffentlich worden und damit in Kraft getreten. Dies ist die Änderungsbekanntmachung.
Allgemeiner Überblick zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Das 2020 gestartete Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wurde am 11. Dezember verlängert und erweitert.
Dies bedeutet, dass im Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" Anträge bis 11. März 2021 auch für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse gestellt werden können, für die bisher keine Förderung möglich war.
- Die 1. Förderrichtlinie des Bundesprogramms mit der "Ausbildungsprämie", der "Ausbildungsprämie plus", dem "Zuschuss zur Ausbildungsvergütung" und der "Übernahmeprämie" ist zum 01. August 2020 in Kraft getreten.
- Die Förderung zur Sicherung von Ausbildungsplätze wird vom 11. Dezember an ausgeweitet. Dies bedeutet, dass Anträge bis 11. März 2021 für auch bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse gestellt werden können, für die bisher keine Förderung möglich war.
- Die 2. Förderrichtlinie zur "Auftrags- und Verbundausbildung" ist in einer zweiten Richtlinie geregelt und zum 30. Oktober 2020 in Kraft getreten.
Das Programm "Ausbildung sichern" richtet sich an:
- Unternehmen (KMU) - dies sind Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten. Bei der Übernahmeprämie sind ausbildende Unternehmen unabhängig von der Zahl ihrer Mitarbeiter!
Als Beschäftigtenzahl wird die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt. - KMUs, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits-und Sozialwesen durchführen.
Weitere Konditionen:
- Praktika sind ausgeschlossen
- Ein Ausbildungsbetrieb kann für einen Ausbildungsvertrag nur durch eine Ausbildungsprämie, eine Ausbildungsprämie plus oder eine Übernahmeprämie bei Insolvenz gefördert werden.
- Neben den benannten Förderungen ist die Inanspruchnahme anderer Programme des Bundes oder der Länder mit gleicher Zielrichtung oder gleichem Inhalt nicht möglich. Das Unternehmen entscheidet, welche Förderung es in Anspruch nehmen will.
- Der Ausbildungsbetrieb muss seinen Sitz in Deutschland haben.
(Quelle: IHK München: https://www.ihk-muenchen.de/de/Aus-und-Weiterbildung/Ausbildung/F%C3%B6rderung-Ausbildungspl%C3%A4tze-sichern-in-Corona-Zeiten/)
Wo beantragen?
Bei Ihrer zuständigen Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
Ein Anspruch des Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht allerdings nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach der Reihenfolge des Antragseingangs mit den vollständigen Unterlagen.
Die gesamte Bekanntmachung vom 31. Juli 2020 zur Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ können Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nachlesen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3098.html
Eine Zusammenfassung zu dem Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sowie zur Ausbildungsprämie und zum Zuschuss zur Ausbildungsvergütung finden Sie auch auf der Homepage der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
Arbeitskreis Berufsbildung
Die Arbeit des Verbands im Bereich der Ausbildungsförderung wird von einem Arbeitskreis unterstützt. Die ehrenamtlichen Mitglieder – erfahrene Praktiker und Praktikerinnen aus den Verlagen und Buchhandlungen – können so unmittelbar ihre Kenntnisse in die Verbandsarbeit einbringen. Der Arbeitskreis Berufsbildung ist aus dem ehemaligen Berufsbildungsausschuss hervorgegangen, der im Zuge der Strukturreform des Landesverbandes im November 1999 aufgelöst wurde.
- Stefanie Bertram-Kempf, Buchhandlung Buch am Bach
- Ulrike Fricke, Gräfe und Unzer Verlag
- Jasmin Lamnek, Buchhandlung Hugendubel
- Kristian Lüpfert, Haufe-Lexware Services
- Sabine Spigaht, Schweitzer Sortiment
- Anna Stich, Penguin Random House Verlagsgruppe